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KI-Bilder ehrlich kennzeichnen — was der EU AI Act wirklich verlangt

Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50. Die meisten kleben ein winziges KI-Label in die Ecke und glauben, sie seien fertig. Sie sind es nicht — hier sind die drei Ebenen.

Bild: KI-generiert und mit unserem KI-Siegel gekennzeichnet · Echtheit prüfen: sales-engine.app/ki-siegel

Wenn du KI-Bilder in deinem Marketing, auf deiner Website oder in Social Media veröffentlichst, betrifft dich der EU AI Act — auch wenn du keine KI baust. Du bist Deployer, und ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Die schlechte Nachricht: Ein blasser Footer-Hinweis reicht ausdrücklich nicht. Die gute: Wer es richtig macht, gewinnt Vertrauen statt nur Compliance.

Wir haben uns durch den Kennzeichnungs-Kodex gearbeitet, weil wir selbst jeden Tag KI-Bilder ausspielen — auch die auf dieser Seite. Dabei kristallisieren sich drei Ebenen heraus. Echte Kennzeichnung braucht alle drei.

In einfach gesagt

Wer KI-Bilder veröffentlicht, muss sie ab August 2026 kennzeichnen. Richtig gemacht heißt das drei Dinge: ein sichtbares Label am Bild (für Menschen), eine unsichtbare Signatur in der Datei (für Maschinen) und ein öffentliches Register zum Nachprüfen. Die meisten machen nur das Erste.

Kurz erklärt — „C2PA": ein offener Standard (getragen u. a. von Adobe, Microsoft, Google, OpenAI): eine fälschungssichere Herkunfts-Info, die unsichtbar in der Bilddatei mitreist und beglaubigt, ob KI im Spiel war.

Drei Ebenen der Kennzeichnung: sichtbar für Menschen, maschinenlesbar für Plattformen, überprüfbar im Register.
Drei Ebenen der Kennzeichnung: sichtbar für Menschen, maschinenlesbar für Plattformen, überprüfbar im Register. · KI-generiert, gekennzeichnet mit unserem KI-Siegel

Ebene 1 — sichtbar, für Menschen

Ein erkennbares Label direkt am Bild. Der EU-Kodex verlangt „klar und unterscheidbar" — kein 2-Pixel-Text am unteren Rand, sondern etwas, das ein Mensch sofort sieht. Unser sichtbares KI-Siegel leistet genau das, und es sitzt aus gutem Grund unten rechts auf jedem generierten Bild.

Ebene 1: ein sichtbares Siegel, das ein Mensch sofort erkennt — nicht ein blasser Footer-Hinweis
Ebene 1: ein sichtbares Siegel, das ein Mensch sofort erkennt — nicht ein blasser Footer-Hinweis · KI-generiert, gekennzeichnet mit unserem KI-Siegel

Ebene 2 — maschinenlesbar, für Plattformen

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Neben dem sichtbaren Label verlangt der Kodex eine kryptografisch signierte Herkunfts-Information — den Standard C2PA, auch „Content Credentials" genannt — plus ein unsichtbares Wasserzeichen. Damit erkennt auch eine Maschine (LinkedIn, Google, ein Faktenchecker) die KI-Herkunft, selbst wenn jemand das sichtbare Label wegschneidet.

Ebene 2 ist die, die fast alle weglassen. Genau deshalb ist sie unser Unterscheidungsmerkmal.

Kurz erklärt: C2PA steht für „Coalition for Content Provenance and Authenticity" — ein offener Standard, getragen von Adobe, Microsoft, Google, OpenAI und der BBC. Vereinfacht eine fälschungssichere Zutatenliste, die unsichtbar in der Bilddatei mitreist. Der EU-Kodex nennt C2PA ausdrücklich als Mittel der Wahl.

Ebene 3 — überprüfbar, für alle

Ein öffentliches Register, in dem jeder eine Kennzeichnung nachschlagen und verifizieren kann. Das schließt den Kreis: Ein Partner oder eine Behörde kann nachsehen, ob ein Bild wirklich gekennzeichnet ist. Das ist unser Siegel-Register.

Die Regeln in einem Satz
  • Deepfake-Regel: KI-Bilder mit realistisch wirkenden Menschen/Orten müssen offengelegt werden — unabhängig von der Absicht.
  • Chatbot-Regel: Chattet eine KI direkt mit Menschen, muss das erkennbar sein — außer ein Mensch prüft jede Antwort.
  • Stichtag 2. August 2026 für die sichtbare Kennzeichnung; Schonfrist bis 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare.

Ein ehrliches Wort zum Schluss: Unser Siegel deckt heute Ebene 1 und 3 voll ab, Ebene 2 (C2PA + Wasserzeichen) ist als „C2PA-ready" in Umsetzung. Wir behaupten, was wir sichtbar leisten — nicht Rechtssicherheit. Diese Ehrlichkeit ist glaubwürdiger als jeder Voll-Anspruch.

Quellen: EU-Kommission (Kennzeichnungs-Kodex), Art. 50 Praxisguide, c2pa.org. Kein Rechtsanspruch ohne eigene juristische Prüfung.

Quellen: EU-Kommission — Kennzeichnungs-Kodex · Art. 50 EU AI Act · C2PA / Content Credentials — Stand Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.